Wenn man in die falsche Richtung läuft, macht es keinen Sinn, das Tempo zu erhöhen!

Erstgespräch

Das Erstgespräch bietet die Möglichkeit, einander kennenzulernen, zu sehen, ob die Sympathie und die Gesprächsbasis passt, um dieses Stück des Weges gemeinsam zu gehen und Vertrauen für die notwendige Unterstützung aufzubauen. In diesem Gespräch können wir Ihr Anliegen und die Möglichkeit einer gemeinsamen Arbeit besprechen.

Schweigepflicht

Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten sowie ihre Hilfspersonen sind gemäß § 15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

Diese strenge berufsrechtlich normierte Verschwiegenheitspflicht über Geheimnisse gegenüber Dritten ist Grundlage für das besondere Vertrauensverhältnis in der Beziehungsarbeit zwischen den genannten Berufsangehörigen und den Patientinnen/Patienten.

Schutzobjekt der Rechtsordnung ist somit das besondere Vertrauensverhältnis zwischen diesen Berufsgruppen und den Patientinnen/Patienten. Damit soll gewährleistet werden, dass in einem geschützten Rahmen erstens jemand eine Therapie überhaupt in Anspruch nimmt, zweitens, wenn dies der Fall ist, rechtlich abgesichert über seine psychischen Probleme offen sprechen kann, und drittens dadurch die Möglichkeit eröffnet wird, diese psychischen Probleme entsprechend fachlich-professionell behandeln zu können.

Tarife

Psychotherapie 

Einzelgespräche
50 Minuten € 110,00

Paarberatung
75 Minuten € 165,00

Psychosoziale Beratung  

50 Minuten € 110,00

Selbsterfahrung 

Für KollegInnen in Ausbildung im Bereich Propädeutikum, Psychotherapie, Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie, Psychosoziale Beratung (LSB)

Einzelgespräch
50 Minuten € 100,00 zzgl. 20% MWSt
(können mit den Ausbildungskosten abgesetzt werden).

Absagemodalitäten

Ich bitte Sie, Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, da ich diese Zeit für Sie freihalte. Für nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine verrechne ich € 40,- Aufwandsentschädigung.